Nutzungsbedingungen für ARISTRA Gutscheine
Diese Bedingungen gelten für alle käuflich erworbenen Gutscheine der ARISTRA Medical GmbH
1. Einlösung
- Die Gültigkeit des Gutscheins beginnt mit dem Kauf und beträgt 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde („Ablaufdatum“).
- Der Gutschein kann in sämtlichen Partnerpraxen der ARISTRA Medical GmbH (ARISTRA) für ein Ganzkörper-MRT eingelöst werden (Mehrzweckgutschein) Diese sind abrufbar unter: https://aristra.de/standorte/.
- ARISTRA selbst bietet keine MRT-Untersuchungen an und führt solche auch nicht durch. Dies erfolgt allein durch die ARISTRA-Partnerpraxen, welche Vertragspartner für die entsprechenden Leistungen werden.
- Der Gutschein kann nicht zur Bezahlung von Produkten oder Dienstleistungen, die von Dritten angeboten werden, eingesetzt werden.
- Um den Gutschein einzulösen, hat der Patient über ARISTRA einen Termin in einer Partnerpraxis zu vereinbaren und dabei seine Gutscheinnummer zu nennen. Die Terminvereinbarung kann entweder telefonisch unter 0800 000 28 48 oder online über das Kontaktformular unter shop@aristra.de erfolgen. Der Gutscheincode wird von ARISTRA auf der Buchung vermerkt und an die Partnerpraxis zur späteren Abrechnung weitergegeben.
- Nach Abschluss der MRT-Untersuchung wird eine GOÄ-konforme Selbstzahlerrechnung erstellt. Der Gutscheinbetrag wird vom Rechnungsbetrag abgezogen.
- Das Honorar für die MRT-Untersuchung richtet sich nach dem Behandlungsaufwand im Einzelfall. Die Höhe des Honorars bestimmt sich nach der GOÄ und wird vom behandelnden Arzt je nach Leistung individuell abgerechnet. Das Honorar kann vom Gutscheinwert nach oben oder unten abweichen. Gutscheine können nicht gegen bestimmte ärztliche Leistungen zu einem Festpreis eingetauscht werden. Sollte der Wert des Gutscheins die Kosten der jeweiligen Untersuchung unterschreiten, ist der Differenzbetrag vom Patienten zu begleichen. Übersteigt der Wert des Gutscheins den Rechnungsbetrag wird der Restbetrag von ARISTRA an den Patienten erstattet. Hierfür hat er eine E-Mail zu senden an: shop@aristra.de unter Angabe der Gutscheinnummer und der Nummer seines Kontos (IBAN) auf das der Differenzbetrag überwiesen werden soll, zusammen mit der Erklärung, dass der Differenzbetrag an den Patienten ausgekehrt werden soll. Schriftlich kann dies erfolgen an:
ARISTRA Medical GmbH, Bornholmer Straße 90, 10439 Berlin. - Darüber hinaus können Gutscheine nicht bar ausbezahlt, gegen Wert übertragen oder mit offenen Forderungen verrechnet werden.
2. Übertragbarkeit, Einschränkungen
- Im Fernabsatz erworbene Gutscheine können erst nach Ablauf der Widerrufsfrist eingelöst werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, sofern nicht eine längere vertraglich vereinbart wurde: (1) im Falle eines Kaufvertrags ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat; (2) im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat; (3) im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
- Der Gutschein ist anonym und übertragbar. Ein Weiterverkauf von Gutscheinen ist jedoch nicht zulässig.
3. Keine Pflicht zur MRT-Untersuchung
- Der Gutschein verpflichtet nicht zur Durchführung einer MRT-Untersuchung.
Der Patient kann jederzeit eine MRT-Untersuchung ablehnen. Ebenso verpflichtet der Gutschein die Partnerpraxen nicht zur Durchführung einer MRT-Untersuchung. Eine MRT-Untersuchung erfolgt erst nach einem Vorgespräch und Aufklärung durch den behandelnden Arzt und kann jederzeit ärztlicherseits abgesagt werden, insbesondere bei entgegenstehenden medizinischen Gründen. Der Gutschein wird durch die Praxis somit erst im Rahmen der Abrechnung nach durchgeführter MRT-Untersuchung eingelöst.
4. Abzug vom Gutscheinwert
- Vereinbart der Patient über ARISTRA einen Termin bei einer Partnerpraxis, so handelt es sich (sofern nicht abweichend vereinbart) um einen verbindlichen Termin. Kann der Patient diesen Termin nicht wahrnehmen, so hat er den Termin rechtzeitig, spätestens jedoch 36 Stunden vorher, abzusagen. Erscheint der Patient nicht zu einem vereinbarten Termin oder sagt der Patient den Termin nicht rechtzeitig ab, behält sich ARISTRA vor, dem Patienten den Termin anteilig in Höhe von 30% des Wertes der gebuchten MRT Leistung in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, soweit ARISTRA den Termin kurzfristig anderweitig vergeben kann. Unbeschadet dessen hat der Patient die Möglichkeit, nachzuweisen, dass ARISTRA ein geringerer Schaden entstanden ist.
- ARISTRA ist berechtigt, den in Rechnung gestellten vorgenannten Betrag vom Wert des Gutscheins abzuziehen.
5. Rückgabe des Gutscheins
- Zusätzlich zu etwaigen Widerrufsrechten, zu vertraglich von ARISTRA eingeräumten weitergehenden Rechten sowie zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten bietet ARISTRA die folgende freiwillige Rücknahme des Gutscheins an:
Die Person, die den Gutschein von ARISTRA erworben hat, kann diesen, sofern er noch nicht (auch nicht zum Teil) eingelöst wurde, vor dem Ablaufdatum zurückgeben. ARISTRA erstattet dem Käufer den vollen Kaufpreis inklusive etwaiger Standard-Versandkosten. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in der beim Kauf verwendeten Zahlungsart an den Käufer. Da der Gutschein elektronisch ausgestellt wurde, muss er nicht an Aristra zurückgesandt werden. Für die Rückgabe genügt eine E-Mail an: shop@aristra.de unter Angabe des Namens des Käufers und der Gutscheinnummer, zusammen mit der Erklärung, dass der Gutschein zurückgegeben werden soll. Schriftlich kann die Rückgabe erklärt werden an: >
ARISTRA Medical GmbH, Bornholmer Straße 90, 10439 Berlin.
Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen.
6. Verlust
- Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird der Gutschein nicht ersetzt. Ansprüche können nur bei Vorlage des Gutscheins geltend gemacht werden. Eine Sperrung des Gutscheins ist nicht möglich.
7. Herausgeber
- Herausgeber des Gutscheins ist die
ARISTRA Medical GmbH,
Bornholmer Straße 90,
10439 Berlin